Versicherungsinfos
Bleiben Sie entspannt!
In der Regel gilt bei allen Steinschlag-Schäden an der Windschutzscheibe: Wenn Ihr Auto teil- oder vollkaskoversichert ist, werden die Kosten für eine Steinschlag-Reparatur von Ihrer Versicherung komplett übernommen. Und das ohne Höherstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts.
Muss eine Windschutzscheibe, eine Seitenscheibe oder eine Heckscheibe ausgetauscht werden, zahlen Sie bei Teil- oder Vollkaskoversicherung nur die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Auch wenn Sie nur über eine reine Haftpflichtversicherung verfügen, profitieren Sie von unseren fairen Preisen. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Unser Service für Sie
Vor-Ort-Service, Hol-und-Bringservice, Ersatzfahrzeug – kostenfrei bei Scheibenreparatur und Scheibentausch
Windschutzscheibe
reparieren
Mit Teil- oder Vollkaskoversicherung
Für Sie in der Regel kostenlos, denn die Reparatur wird von der Versicherung übernommen.
Ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot speziell für Ihr Fahrzeugmodell.
Windschutzscheibe, Seitenscheibe, Heckscheibe austauschen
Mit Teil- oder Vollkaskoversicherung
Nur Selbstbeteiligung, keine Änderung des Schadenfreiheitsrabattes
Ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot speziell für Ihr Fahrzeugmodell.